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Karteikarten

Karteikarten DIN A5 für die Praxis: ALPHAsafe Karteikarten und Karteitaschen nach Fachgruppe, Karteikästen und Formulare für die Patientenkartei, übersichtlich und langlebig, auf Rechnung bestellen.

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Karteikarten DIN A5 im Sortiment: Karte, Tasche, Kasten

Karteikarten im Format DIN A5 sind die Grundlage der papiergestützten Patientenkartei und ergänzen in vielen Praxen die elektronische Verwaltung. Wir führen Karteikarten und Karteitaschen der ALPHAsafe- und ALPHAnorm-Reihe in DIN A5 quer, in Ausführungen für Facharzt, Allgemeinmedizin und Heilpraktiker, dazu Karteikästen, Karteimappen, Verstärkerstreifen, Alphabetleisten sowie Formulare für den Behandlungsverlauf und Privatrezepte. Die Karten sind stabil, beschriftbar und auf die Ablage im Karteikasten abgestimmt. So findest du für die Organisation der Patientenunterlagen die passenden Karteikarten und das Zubehör, von der einzelnen Karteikarte über die schützende Tasche bis zum Kasten für die geordnete und langlebige Ablage der gesamten Kartei.

Dokumentation und Aufbewahrung

Die Patientenkartei unterliegt der ärztlichen Dokumentationspflicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet zur Führung einer Patientenakte, in der Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen und Behandlungen festgehalten werden und sieht eine Aufbewahrung von in der Regel zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung vor, für einzelne Bereiche gelten längere Fristen. Die Berufsordnung der Ärzte konkretisiert diese Pflicht. Die Karteikarte muss die Einträge dauerhaft und unveränderbar festhalten, weshalb die stabile Karte und die geschützte Tasche wichtig sind. Auch die papiergestützte Kartei unterliegt dem Datenschutz und wird vor unbefugtem Zugriff geschützt. So ist die geordnete, haltbare Karteikarte nicht nur eine Organisationshilfe, sondern Teil der rechtlich geforderten Dokumentation und ihrer sicheren Aufbewahrung.

Karteimappen DIN A4 quer für alle Fachrichtungen (100 Stck.)

Papierkartei neben der elektronischen Verwaltung

Auch wo die Praxis überwiegend elektronisch verwaltet, hat die Papierkartei ihren Platz. Sie dient als Ablage für unterschriebene Dokumente, Befunde von außen, Einwilligungen und Unterlagen, die im Original aufbewahrt werden und als Rückfallebene, die unabhängig von der Technik funktioniert. Viele Heilpraktiker und kleinere Praxen führen ihre Kartei ganz auf Papier. Die stabile Karteikarte und die geschützte Tasche sorgen dafür, dass die Unterlagen über die lange Aufbewahrungsfrist hinweg lesbar und geordnet bleiben. So ergänzt die Papierkartei die elektronische Verwaltung sinnvoll und bleibt für bestimmte Unterlagen und Praxisformen die praktische und rechtssichere Lösung, die mit dem passenden Zubehör übersichtlich bleibt.

Einlegeblatt DIN A4 für alle Fachgruppen (500 Stck.)

Häufige Fragen aus Praxis und Klinik

Welches Format haben Praxis-Karteikarten?

Das klassische Format der Patientenkartei ist DIN A5 quer, ergänzt um Karteitaschen und Karteikästen für dieses Format. Umfangreiche Unterlagen werden in Karteimappen im Format DIN A4 abgelegt. Die Karten gibt es mit Aufdrucken für die einzelnen Fachgruppen.

Wie lange müssen Patientenunterlagen aufbewahrt werden?

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung vor, für einzelne Bereiche gelten längere Fristen. Die Karteikarte muss die Einträge dauerhaft festhalten und wird vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt.

Wozu dienen Verstärkerstreifen und Alphabetleisten?

Der Verstärkerstreifen schützt den oft beanspruchten Rand der Karteitasche vor dem Ausreißen, die Alphabetleisten und Archiv-Nummern ordnen die Kartei nach Name oder Nummer, sodass eine Akte schnell gefunden wird.

Braucht man Papierkarteien neben der EDV noch?

Ja, oft. Die Papierkartei dient als Ablage für unterschriebene Dokumente, externe Befunde und Einwilligungen sowie als Rückfallebene. Viele Heilpraktiker und kleinere Praxen führen ihre Kartei ganz auf Papier.

Kann ich Karteikarten auf Rechnung kaufen?

Ja. Praxen kaufen Karteikarten DIN A5, Karteitaschen, Karteikästen und Formulare bei uns auf Rechnung, nach Fachgruppe passend, im Gebinde für den laufenden Bedarf.

Quellen

  1. BGB § 630f Dokumentation der Behandlung
  2. Bundesärztekammer: Berufsrecht
  3. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

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