Mobilitätshilfen
Mobilitätshilfen für Pflege, Reha und häusliche Versorgung: Gehstützen und Unterarmgehstützen sowie Umsetzhilfen wie Gleitmatten, Rutschbretter und Drehscheiben. Welche Gehhilfe zu welcher Einschränkung passt, wie die Höhe eingestellt wird und wie Umsetzhilfen Bewohner und Pflegekräfte schonen.
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Gehhilfen im Überblick
Gehhilfen entlasten, stützen oder sichern das Gehen, je nach Ursache der Einschränkung. Der Gehstock gleicht leichte Unsicherheit und einseitige Schwäche aus, die Unterarmgehstütze entlastet ein verletztes oder operiertes Bein und wird meist paarweise genutzt, Gehgestell und Rollator geben beidseitigen Halt bei allgemeiner Gangunsicherheit. Die Malteser und die AOK beschreiben in ihren Ratgebern, wie die Wahl der Gehhilfe von Kraft, Gleichgewicht und Belastbarkeit abhängt.
- Gehstützen: Unterarmgehstützen aus Aluminium mit anatomischem Griff und Reflektor, höhenverstellbar, mit rutschfestem Gummifuß; Achselstützen sind in Deutschland unüblich.
- Umsetzhilfen: Gleitmatten und Gleittücher, Rutschbretter, Drehscheiben, Aufstehgurte und Haltegurte für den Transfer zwischen Bett, Stuhl und Rollstuhl.
Rollatoren, Gehgestelle und Rollstühle gehören zur Hilfsmittelversorgung über Sanitätshäuser; Hilfen für Bad und WC sowie Lagerungshilfen finden Sie in den Nachbarkategorien des Bereichs Pflegebedarf.
Gehstützen richtig einstellen
Eine falsch eingestellte Gehstütze belastet Schulter und Handgelenk und erhöht das Sturzrisiko. Die Griffhöhe stimmt, wenn der Ellenbogen bei aufrechtem Stand und locker hängendem Arm um etwa 20 bis 30 Grad gebeugt ist, der Griff also auf Höhe des Handgelenks liegt. Die Unterarmschale sitzt zwei bis drei Fingerbreit unter dem Ellenbogen. Beide Stützen werden gleich eingestellt, die Rastung hörbar eingerastet und die Gummifüße auf Verschleiß geprüft.
Gehstützen sind Medizinprodukte und tragen die zulässige Belastung auf dem Etikett; für schwere Personen gibt es verstärkte Ausführungen bis 200 kg. Die Norm DIN EN ISO 11199 legt Anforderungen und Prüfverfahren für Gehhilfen zur beidarmigen Handhabung fest, Teil 1 für Gehgestelle, Teil 2 für Rollatoren. Physiotherapeuten leiten den Gebrauch an: Drei-Punkt-Gang bei Entlastung eines Beins, Treppe mit dem gesunden Bein voran aufwärts und dem betroffenen abwärts.
Umsetzhilfen: rückenschonender Transfer
Der Transfer vom Bett in den Rollstuhl, vom Stuhl auf die Toilette und das Hochziehen im Bett gehören zu den belastendsten Tätigkeiten der Pflege. Umsetzhilfen ersetzen das Heben durch Gleiten und Drehen. Gleitmatten und Gleittücher aus reibungsarmem Gewebe erleichtern das Umlagern und Hochrutschen im Bett, Rutschbretter überbrücken den Spalt zwischen Bett und Rollstuhl für Personen mit Rumpfkontrolle, Drehscheiben ermöglichen die Drehung um die eigene Achse beim Stehtransfer, Aufsteh- und Haltegurte geben der Pflegekraft einen sicheren Griff.
Der Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität sieht vor, dass Pflegebedürftige so viel wie möglich selbst tun; Umsetzhilfen unterstützen das, weil sie die eigene Bewegung nutzen, statt sie zu ersetzen. Hilfsmittel werden nach Belastbarkeit, Reinigung und Größe gewählt, das Personal wird eingewiesen, Gleitmatten werden nicht als Liegeunterlage belassen.
Verordnung und Kostenübernahme
Gehhilfen sind Hilfsmittel der Produktgruppe 10 im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten eines Standardmodells, meist über Vertragspartner und leihweise, mit der gesetzlichen Zuzahlung. Umsetzhilfen für die häusliche Pflege sind technische Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI und werden bei Pflegegrad von der Pflegekasse gestellt. Einrichtungen beschaffen Gehstützen für die Erstversorgung und Umsetzhilfen für den Pflegealltag als Praxis- oder Heimbedarf.
Sturzprophylaxe im Alltag
Gehhilfen wirken nur, wenn sie benutzt werden und in Reichweite stehen. Der Expertenstandard Sturzprophylaxe empfiehlt, Risikofaktoren systematisch zu erfassen, Hilfsmittel anzupassen, Stolperfallen zu beseitigen und Kraft- und Balancetraining anzubieten. In Einrichtungen werden Gummifüße, Verstellmechanik und Griffe regelmäßig geprüft, Gehhilfen bei Verschleiß ersetzt und mit Namensschild dem Bewohner zugeordnet.

Bestellung
Für Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste, Reha und Praxen liefern wir Gehstützen und Umsetzhilfen auf Rechnung, bei größeren Mengen mit festen Konditionen. Belastbarkeit, Verstellbereiche und Reinigungshinweise stehen am Artikel; zu Rollatoren und Rollstühlen beraten wir über den Angebotsservice.
Häufige Fragen aus Praxis und Klinik
Wie stelle ich Unterarmgehstützen richtig ein?
Griff auf Höhe des Handgelenks bei aufrechtem Stand, Ellenbogen leicht gebeugt, Unterarmschale zwei bis drei Fingerbreit unter dem Ellenbogen. Beide Stützen gleich einstellen und die Rastung prüfen.
Gehstock, Gehstütze oder Rollator?
Gehstock bei leichter Unsicherheit, Gehstützen zur Entlastung eines Beins nach Verletzung oder Operation, Rollator oder Gehgestell bei allgemeiner Gangunsicherheit und Schwäche beider Beine.
Zahlt die Krankenkasse Gehhilfen?
Ja, mit ärztlicher Verordnung als Hilfsmittel der Produktgruppe 10, in der Regel ein Standardmodell leihweise über Vertragspartner mit gesetzlicher Zuzahlung.
Wozu dient eine Drehscheibe?
Für den Stehtransfer: Die Person stellt die Füße auf die Scheibe, die Pflegekraft dreht sie um die eigene Achse vom Bett zum Stuhl, ohne dass die Füße bewegt werden müssen.
Wie werden Gleitmatten gereinigt?
Nach Herstellerangabe in der Waschmaschine bei 60 bis 95 °C oder wischdesinfiziert; in Einrichtungen wird die Matte dem Bewohner zugeordnet oder nach jedem Gebrauch aufbereitet.
Wie geht man mit Gehstützen die Treppe?
Aufwärts zuerst das gesunde Bein, dann Stützen und betroffenes Bein nachziehen. Abwärts zuerst die Stützen und das betroffene Bein, dann das gesunde Bein. Handlauf nutzen, wenn vorhanden.
Quellen
- Malteser: Mobil im Alter mit der richtigen Gehhilfe
- AOK: Gehhilfen für Senioren, was hilft?
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 10 Gehhilfen)
- DNQP: Expertenstandards Sturzprophylaxe und Erhaltung und Förderung der Mobilität
- DIN EN ISO 11199-2:2025-04 Gehhilfen für beidarmige Handhabung, Teil 2: Rollatoren (DIN Media)
- § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel, gesetze-im-internet.de








