Notfall
Notfallausstattung für Arztpraxis, Klinik und Pflegeeinrichtung: Notfallkoffer und Notfalltaschen, Beatmungsbeutel, Absaugung, Sauerstoff, Larynxmasken, Reanimationshilfen und Defibrillatoren. Welche Ausstattung erwartet wird, wie Sie sie an Ihr Leistungsspektrum anpassen und wie Kontrolle und Wartung ablaufen.
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Was in jede Praxis gehört
Jede Arztpraxis muss auf medizinische Notfälle vorbereitet sein. Das folgt aus der ärztlichen Sorgfaltspflicht und den Berufsordnungen der Landesärztekammern; die Kassenärztlichen Vereinigungen konkretisieren die Anforderungen in ihren Hinweisen zum Notfallkoffer und im Qualitätsmanagement. Eine bundesweit einheitliche Liste gibt es nicht. Umfang und Inhalt richten sich nach Leistungsspektrum, Patientenklientel und den Fähigkeiten des Teams.
Als Grundausstattung gelten:
- Beatmungsbeutel mit Masken in Erwachsenen- und Kindergröße, Guedel-Tuben, Absaugpumpe mit Kathetern
- Sauerstoff mit Druckminderer, Maske und Nasenbrille
- Blutdruckmessgerät, Stethoskop, Pulsoximeter, Blutzuckermessgerät
- Venenzugang: Verweilkanülen, Infusionsbesteck, Kochsalzlösung, Stauschlauch, Fixierung
- Notfallmedikamente nach Praxisprofil, Spritzen, Kanülen
- Automatisierter externer Defibrillator, wo Eingriffe, Belastungstests oder Risikopatienten das erfordern
Die Unterkategorien bilden das ab: Beatmung und Intubation, Notfallkoffer und Taschen, Notfall-Ausrüstung und Reanimation.
Notfallkoffer, Notfalltasche oder Notfallrucksack
Der klassische Notfallkoffer nach DIN 13232 gliedert Beatmung, Kreislauf, Diagnostik und Medikamente in Modulen und ist für die Praxis mit festem Standort gedacht. Notfalltaschen und -rucksäcke sind leichter, lassen sich am Körper tragen und eignen sich für Hausbesuche, Pflegedienste und weitläufige Einrichtungen. Entscheidend ist nicht die Form, sondern eine feste Ordnung: Jedes Teil hat seinen Platz, die Inhaltsliste liegt oben auf, Verfallsdaten sind sichtbar.
Leere Koffer und Taschen lassen sich nach eigener Liste bestücken; gefüllte Sets nach DIN 13232 liefern eine geprüfte Grundausstattung, die um praxisspezifische Medikamente ergänzt wird. Wer mehrere Standorte betreibt, hält an jedem Standort eine vollständige Ausstattung vor, nicht nur am Hauptsitz.
Beatmung, Atemwegssicherung und Sauerstoff
Atemwegssicherung und Beatmung entscheiden in den ersten Minuten. Beatmungsbeutel mit Reservoir und Sauerstoffanschluss, Masken in mehreren Größen, Guedel- und Wendl-Tuben gehören in jede Ausstattung. Supraglottische Atemwegshilfen wie Larynxmasken sind einfacher zu platzieren als ein Endotrachealtubus und werden in den Reanimationsleitlinien des German Resuscitation Council für Anwender ohne Intubationsroutine empfohlen. Endotrachealtuben, Laryngoskope und Führungsstäbe bleiben Einrichtungen mit entsprechender Übung vorbehalten.
Eine Absaugpumpe mit Absaugkathetern und Yankauer-Sauger hält die Atemwege frei. Sauerstoff wird über Flasche mit Druckminderer, Maske mit Reservoir oder Nasenbrille gegeben; Flaschen unterliegen der Prüfpflicht, Druckminderer der Wartung nach Herstellerangabe. Alle Details stehen im Beratungstext der Kategorie Beatmung und Intubation.
Reanimation und Defibrillation
Die Reanimationsleitlinien des European Resuscitation Council in der deutschen Fassung des German Resuscitation Council legen den Ablauf fest: Thoraxkompressionen und Beatmung im Verhältnis 30 zu 2, frühe Defibrillation bei defibrillierbarem Rhythmus, Adrenalin nach Algorithmus. Ein automatisierter externer Defibrillator führt Laien und Fachpersonal per Sprachanweisung durch den Einsatz und analysiert den Rhythmus selbst.
Defibrillatoren sind aktive Medizinprodukte nach Anlage 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung: Sie kommen ins Medizinproduktebuch, das Personal wird eingewiesen und alle zwei Jahre findet eine sicherheitstechnische Kontrolle statt. Elektroden und Batterien tragen ein Verfallsdatum und werden nach Plan gewechselt. Reanimationshilfen wie Beatmungsmasken mit Ventil, Reanimationsbretter und Trainingsmaterial ergänzen die Ausstattung.
Kontrolle, Wartung und Training
Notfallausstattung ist nur so gut wie ihre letzte Kontrolle. Bewährt hat sich eine Checkliste mit Inhalt, Mengen, Verfallsdaten und Prüfdatum, die monatlich abgearbeitet und nach jedem Einsatz sofort ergänzt wird. Medikamente und sterile Artikel laufen ab, Batterien entladen sich, Sauerstoffflaschen brauchen die wiederkehrende Prüfung. Eine verantwortliche Person und ein Vertreter werden benannt.
Das Team übt den Ernstfall regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, mit Zuständigkeiten für Notruf, Reanimation, Material und Dokumentation. Für Erste Hilfe im Betrieb gelten zusätzlich die Vorgaben der ASR A4.3 und der DGUV Information 204-022: Verbandkästen nach DIN 13157, Ersthelfer und Meldeeinrichtungen sind auch in Praxen Pflicht.
Ausstattung zusammenstellen
Wir stellen Notfallausstattungen nach Fachrichtung und Leistungsspektrum zusammen: für die Hausarztpraxis mit Hausbesuch, für Praxen mit ambulanten Eingriffen, für Pflegeeinrichtungen und für Betriebe mit medizinischem Dienst. Nachfüllsets, Ersatzmasken, Elektroden und Batterien halten die Ausstattung ohne Aufwand vollständig. Lieferung auf Rechnung, Datenblätter und Herstellerangaben direkt am Artikel.
Häufige Fragen aus Praxis und Klinik
Ist ein Notfallkoffer in der Arztpraxis Pflicht?
Eine gesetzliche Einzelvorschrift gibt es nicht, die Pflicht folgt aus der ärztlichen Sorgfaltspflicht und den Berufsordnungen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erwarten eine an das Leistungsspektrum angepasste Notfallausstattung und prüfen sie im Qualitätsmanagement.
Was ist DIN 13232?
Die Norm für die Notfall-Ausrüstung im Arztkoffer. Sie beschreibt Teil A Grundausstattung, Teil B Erweiterung und Teil C Kinderausstattung und dient als Referenz für die Bestückung von Notfallkoffern für den ärztlichen Einsatz.
Braucht jede Praxis einen Defibrillator?
Empfohlen ist ein AED für Praxen mit Eingriffen, Belastungsuntersuchungen, Infusionstherapien oder vielen Risikopatienten sowie für Pflegeeinrichtungen. Wer ihn betreibt, führt ein Medizinproduktebuch und lässt alle zwei Jahre eine sicherheitstechnische Kontrolle durchführen.
Wie oft muss die Notfallausstattung kontrolliert werden?
Mindestens monatlich nach Checkliste und nach jedem Einsatz. Geprüft werden Vollständigkeit, Funktion, Verfallsdaten von Medikamenten und sterilen Artikeln sowie der Ladezustand von Batterien und Sauerstoffflaschen.
Welche Notfallmedikamente gehören in den Koffer?
Das legt die Praxis nach Fachrichtung fest. Üblich sind Adrenalin, Glukose, ein Antihistaminikum, Glukokortikoid, Nitrat, ein Bronchodilatator und Kochsalzlösung. Betäubungsmittel und Notfallmedikamente werden getrennt gelagert und dokumentiert.
Reicht ein Verbandkasten nach DIN 13157 als Notfallausstattung?
Nein. Der Verbandkasten deckt die Erste Hilfe für Beschäftigte nach Arbeitsschutzrecht ab. Die medizinische Notfallausstattung für Patienten mit Beatmung, Sauerstoff, Venenzugang und Medikamenten kommt dazu.
Quellen
- KV Nordrhein: Hinweise zur Ausstattung des Notfallkoffers
- DIN 13232:2011-05 Notfall-Ausrüstung, Notfall-Arztkoffer (DIN Media)
- German Resuscitation Council: Leitlinien zur Reanimation
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) § 11 Sicherheitstechnische Kontrollen
- MPBetreibV Anlage 1: Medizinprodukte mit sicherheitstechnischen Kontrollen
- BAuA: ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
- DGUV Information 204-022 Erste Hilfe im Betrieb










