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Teststreifen und Indikatoren

Teststreifen und Indikatoren für Praxis, Labor und Pflege: Blutzuckerteststreifen, Kontrolllösungen, Insulinpumpen-Zubehör, Indikatorpapier und Küvettentests. Welche Teststreifen zu welchem Gerät passen, was die RiliBÄK für Blutzuckermessungen in der Praxis verlangt und wie Sie Streifen lagern und dokumentieren.

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Teststreifen im Überblick

  • Blutzuckerteststreifen: gerätegebundene Streifen für die Glukosemessung aus Kapillarblut, mit Kontrolllösungen zur Funktionsprüfung des Messsystems.
  • Insulinpumpen-Zubehör: Reservoirs, Infusionssets und Katheter für die Insulinpumpentherapie.
  • Indikatorpapier: pH-Papier und Indikatorstäbchen für Urin, Lösungen und Desinfektionsmittelkonzentrationen.
  • Küvettentests: Reagenzküvetten für Photometer, etwa für Hämoglobin, CRP oder Wasseranalytik.

Urinteststreifen und Schnelltests stehen in der Nachbarkategorie Tests, Blutzuckermessgeräte unter Laborgeräte, Lanzetten unter Laborverbrauchsmaterial.

Blutzuckerteststreifen ansehen

RiliBÄK: Blutzuckermessung in Praxis und Pflege

Wird ein Blutzuckermessgerät in der Praxis, im Pflegeheim oder auf Station für Diagnose und Therapie eingesetzt, gilt Teil B1 der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Für Unit-use-Systeme mit Einmalteststreifen bedeutet das: regelmäßige Kontrollmessungen mit Kontrolllösung, mindestens einmal pro Woche und bei jeder neuen Streifencharge, bei Ergebnissen außerhalb der Herstellergrenzen Sperre des Geräts bis zur Klärung, Dokumentation aller Kontrollen. Wer Geräte für Patienten im Sinne der Selbstkontrolle nutzt, fällt nicht unter die Richtlinie.

Kontrolllösungen tragen ein Verfallsdatum und eine Verwendungsfrist nach dem Öffnen; sie werden mit Datum beschriftet. Die Praxis führt je Gerät eine Verfahrensanweisung mit Kontrollplan.

Blut-Mikroküvetten ansehen

Indikatorpapier und Küvettentests

Indikatorpapier zeigt den pH-Wert über einen Farbumschlag, Indikatorstäbchen mit mehreren Feldern messen genauer. Im Praxislabor wird es für Urin-pH und zur Kontrolle von Lösungen genutzt, in der Aufbereitung zur Prüfung von Desinfektionsmittelkonzentrationen mit den dafür vorgesehenen Teststreifen des Herstellers. Küvettentests enthalten das Reagenz in der Küvette und werden nach Zugabe der Probe im Photometer gemessen; sie sind auf das jeweilige Gerät abgestimmt und tragen ein Verfallsdatum.

Kontrolllösungen ansehen

Häufige Fragen aus Praxis und Klinik

Passen Teststreifen auf jedes Blutzuckermessgerät?

Nein. Teststreifen sind Teil eines Messsystems und funktionieren nur mit dem Gerät des Herstellers, für das sie zugelassen sind. Die Gerätezuordnung steht auf der Packung.

Wie oft müssen Kontrollmessungen gemacht werden?

In Praxis und Pflege nach Teil B1 der RiliBÄK für Unit-use-Systeme mindestens einmal wöchentlich, bei jeder neuen Charge, nach Gerätewechsel und bei Zweifeln am Ergebnis, mit Dokumentation.

Was sagt DIN EN ISO 15197 aus?

Sie legt die Genauigkeit von Blutzuckermesssystemen zur Eigenanwendung fest: Mindestens 95 Prozent der Werte müssen innerhalb von 15 Prozent beziehungsweise 15 mg/dl der Referenz liegen. Systeme mit dieser Angabe erfüllen den Mindeststandard.

Wie werden Teststreifen gelagert?

In der verschlossenen Originaldose bei Raumtemperatur, vor Feuchtigkeit, Hitze und Sonne geschützt, nicht im Kühlschrank. Nach dem Öffnen gilt die Verwendungsfrist des Herstellers.

Werden Teststreifen von der Kasse bezahlt?

Bei Insulintherapie nach Bedarf, bei nicht insulinpflichtigem Typ-2-Diabetes nur in Ausnahmen wie instabiler Stoffwechsellage oder Therapieumstellung, wie es die Arzneimittel-Richtlinie vorgibt.

Wofür werden Indikatorstreifen in der Praxis genutzt?

Für den Urin-pH, zur Kontrolle von Lösungen und in der Aufbereitung zur Prüfung, ob ein Desinfektionsmittel die vorgeschriebene Konzentration hat.

Quellen

  1. Bundesärztekammer: Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK)
  2. DIN EN ISO 15197:2015-12 Testsysteme für die In-vitro-Diagnostik, Blutzuckermesssysteme zur Eigenanwendung (DIN Media)
  3. Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG): Leitlinien und Praxisempfehlungen
  4. Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR), EUR-Lex
  5. GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis