Teststreifen und Indikatoren
Teststreifen und Indikatoren für Praxis, Labor und Pflege: Blutzuckerteststreifen, Kontrolllösungen, Insulinpumpen-Zubehör, Indikatorpapier und Küvettentests. Welche Teststreifen zu welchem Gerät passen, was die RiliBÄK für Blutzuckermessungen in der Praxis verlangt und wie Sie Streifen lagern und dokumentieren.
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Teststreifen im Überblick
- Blutzuckerteststreifen: gerätegebundene Streifen für die Glukosemessung aus Kapillarblut, mit Kontrolllösungen zur Funktionsprüfung des Messsystems.
- Insulinpumpen-Zubehör: Reservoirs, Infusionssets und Katheter für die Insulinpumpentherapie.
- Indikatorpapier: pH-Papier und Indikatorstäbchen für Urin, Lösungen und Desinfektionsmittelkonzentrationen.
- Küvettentests: Reagenzküvetten für Photometer, etwa für Hämoglobin, CRP oder Wasseranalytik.
Urinteststreifen und Schnelltests stehen in der Nachbarkategorie Tests, Blutzuckermessgeräte unter Laborgeräte, Lanzetten unter Laborverbrauchsmaterial.
Blutzuckerteststreifen: Gerätebindung und Genauigkeit
Teststreifen sind Teil eines Messsystems und passen nur zum jeweiligen Gerät des Herstellers. Jede Charge kann geringfügig abweichen; moderne Systeme codieren automatisch, ältere brauchen die Eingabe des Codes von der Packung. Blutzuckermesssysteme für die Eigenanwendung sind nach DIN EN ISO 15197 geprüft: Mindestens 95 Prozent der Messwerte müssen bei Glukosewerten ab 100 mg/dl innerhalb von 15 Prozent der Referenzmethode liegen, darunter innerhalb von 15 mg/dl. Für die Praxis ist die Angabe, dass ein System diese Norm erfüllt, ein Mindestkriterium.
Störgrößen sind Hämatokrit, Sauerstoffpartialdruck, Temperatur und bestimmte Medikamente. Kapillarblut aus der Fingerbeere nach Reinigung und Trocknung der Haut liefert die verlässlichsten Werte; der erste Blutstropfen wird nur verworfen, wenn die Haut nicht sauber war. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft gibt in ihren Praxisempfehlungen den Rahmen für Blutzuckerselbstkontrolle und Schulung vor.
RiliBÄK: Blutzuckermessung in Praxis und Pflege
Wird ein Blutzuckermessgerät in der Praxis, im Pflegeheim oder auf Station für Diagnose und Therapie eingesetzt, gilt Teil B1 der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Für Unit-use-Systeme mit Einmalteststreifen bedeutet das: regelmäßige Kontrollmessungen mit Kontrolllösung, mindestens einmal pro Woche und bei jeder neuen Streifencharge, bei Ergebnissen außerhalb der Herstellergrenzen Sperre des Geräts bis zur Klärung, Dokumentation aller Kontrollen. Wer Geräte für Patienten im Sinne der Selbstkontrolle nutzt, fällt nicht unter die Richtlinie.
Kontrolllösungen tragen ein Verfallsdatum und eine Verwendungsfrist nach dem Öffnen; sie werden mit Datum beschriftet. Die Praxis führt je Gerät eine Verfahrensanweisung mit Kontrollplan.
Verordnung und Kostenübernahme
Blutzuckerteststreifen sind für Menschen mit Diabetes verordnungsfähig; die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses begrenzt die Verordnung bei nicht insulinpflichtigem Typ-2-Diabetes auf instabile Stoffwechsellagen und Therapieumstellungen. Bei Insulintherapie richtet sich die Menge nach dem Bedarf, feste Obergrenzen gibt es nicht. Insulinpumpen-Zubehör wird als Hilfsmittel versorgt. Für die Praxis werden Teststreifen zur Messung am Patienten als Praxisbedarf oder, je nach Vereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung, als Sprechstundenbedarf bezogen.
Indikatorpapier und Küvettentests
Indikatorpapier zeigt den pH-Wert über einen Farbumschlag, Indikatorstäbchen mit mehreren Feldern messen genauer. Im Praxislabor wird es für Urin-pH und zur Kontrolle von Lösungen genutzt, in der Aufbereitung zur Prüfung von Desinfektionsmittelkonzentrationen mit den dafür vorgesehenen Teststreifen des Herstellers. Küvettentests enthalten das Reagenz in der Küvette und werden nach Zugabe der Probe im Photometer gemessen; sie sind auf das jeweilige Gerät abgestimmt und tragen ein Verfallsdatum.
Lagerung, Haltbarkeit und Bestellung
Teststreifen sind feuchtigkeitsempfindlich: Die Dose bleibt geschlossen, Streifen werden nur direkt vor der Messung entnommen, Lagerung bei Raumtemperatur ohne Sonne und Kühlschrank. Nach dem Öffnen gilt die Frist des Herstellers, meist drei bis sechs Monate. Kontrolllösungen ebenfalls. Für Praxen, Pflegeeinrichtungen und Kliniken liefern wir Teststreifen passend zum Gerät, Kontrolllösungen und Zubehör auf Rechnung; die Gerätezuordnung steht am Artikel.

Häufige Fragen aus Praxis und Klinik
Passen Teststreifen auf jedes Blutzuckermessgerät?
Nein. Teststreifen sind Teil eines Messsystems und funktionieren nur mit dem Gerät des Herstellers, für das sie zugelassen sind. Die Gerätezuordnung steht auf der Packung.
Wie oft müssen Kontrollmessungen gemacht werden?
In Praxis und Pflege nach Teil B1 der RiliBÄK für Unit-use-Systeme mindestens einmal wöchentlich, bei jeder neuen Charge, nach Gerätewechsel und bei Zweifeln am Ergebnis, mit Dokumentation.
Was sagt DIN EN ISO 15197 aus?
Sie legt die Genauigkeit von Blutzuckermesssystemen zur Eigenanwendung fest: Mindestens 95 Prozent der Werte müssen innerhalb von 15 Prozent beziehungsweise 15 mg/dl der Referenz liegen. Systeme mit dieser Angabe erfüllen den Mindeststandard.
Wie werden Teststreifen gelagert?
In der verschlossenen Originaldose bei Raumtemperatur, vor Feuchtigkeit, Hitze und Sonne geschützt, nicht im Kühlschrank. Nach dem Öffnen gilt die Verwendungsfrist des Herstellers.
Werden Teststreifen von der Kasse bezahlt?
Bei Insulintherapie nach Bedarf, bei nicht insulinpflichtigem Typ-2-Diabetes nur in Ausnahmen wie instabiler Stoffwechsellage oder Therapieumstellung, wie es die Arzneimittel-Richtlinie vorgibt.
Wofür werden Indikatorstreifen in der Praxis genutzt?
Für den Urin-pH, zur Kontrolle von Lösungen und in der Aufbereitung zur Prüfung, ob ein Desinfektionsmittel die vorgeschriebene Konzentration hat.
Quellen
- Bundesärztekammer: Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK)
- DIN EN ISO 15197:2015-12 Testsysteme für die In-vitro-Diagnostik, Blutzuckermesssysteme zur Eigenanwendung (DIN Media)
- Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG): Leitlinien und Praxisempfehlungen
- Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR), EUR-Lex
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis









