Professionelle Hygiene für Unternehmen, Praxen und Einrichtungen
  • Kauf auf Rechnung für Einrichtungen
  • Über 6 Mio. verkaufte Produkte europaweit
  • Google 4,7 von 5

Probenbedarf und Mikroskopie

Probenbedarf und Mikroskopie-Zubehör für Praxislabor, Mikrobiologie und Ausbildung: Objektträger, Nährböden und Abstrichbesteck. Welche Objektträger wofür passen, wie Abstriche transportiert werden und was bei Nährböden zu beachten ist.

Die wichtigsten Kategorien

Weitere Kategorien

Probenbedarf im Überblick

  • Objektträger: Glasträger für Ausstriche, Nativpräparate und Färbungen, geschnitten oder mit geschliffenen Kanten, mit oder ohne Mattrand zur Beschriftung, adhäsiv beschichtet für die Zytologie.
  • Nährböden: Fertignährböden in Petrischalen und Röhrchen für Kultur und Keimzahlbestimmung, Universal- und Selektivmedien.
  • Abstrichbesteck: Tupfer mit Transportmedium für die bakteriologische Kultur, Trockenabstriche und Systeme mit Virustransportmedium für molekulare Nachweise.

Deckgläser, Mikroskope und Kameras finden Sie unter Laborgeräte, Röhrchen, Urinbecher und Pipettenspitzen unter Laborverbrauchsmaterial.

Objektträger ansehen

Abstriche: Tupfer, Transportmedium, Zeit

Das Ergebnis eines Abstrichs hängt von der Entnahmetechnik, dem Tupfermaterial und dem Transport ab. Für die bakteriologische Kultur werden Tupfer mit Amies- oder Stuart-Transportmedium verwendet, das Erreger lebensfähig hält und Austrocknung verhindert; beflockte Nylontupfer geben mehr Material ab als gedrehte Baumwolle. Für PCR-Nachweise sind Trockenabstriche oder Röhrchen mit Virustransportmedium vorgesehen, für anaerobe Erreger spezielle Systeme.

Das Facharztlabor gibt vor, welches System für welchen Nachweis geeignet ist, wie lange der Transport dauern darf und ob gekühlt wird. Röhrchen werden vor der Entnahme beschriftet, Begleitscheine mit Entnahmeort, Uhrzeit und Fragestellung versehen. Für den Versand gelten die Vorgaben des Labors zur Verpackung; die Laborordnung der Bundesärztekammer (RiliBÄK) verlangt, dass Präanalytik und Probentransport im Qualitätsmanagement beschrieben sind.

Nährböden ansehen

Ausbildung und Schule

Für Schulen, Hochschulen und Ausbildungslabore liefern wir Objektträger, Deckgläser und Färbematerial in Klassensätzen sowie Nährböden für Unterrichtsversuche. Sicherheitsregeln für den Umgang mit Kulturen im Unterricht ergeben sich aus den Vorgaben der Länder und der DGUV; Kulturen aus Umweltproben werden nach dem Versuch inaktiviert und entsorgt.

Objektträger SuperFrost grün geschliffen 45° (50 Stck.)

Häufige Fragen aus Praxis und Klinik

Welche Objektträger für Blutausstriche?

Standardträger 76 x 26 mm mit geschliffenen Kanten und Mattrand für die Beschriftung, vorgereinigt. Für Ausstriche mit Deckgläschen wird ein zweiter Träger mit geschliffener Kante als Ausstrichhilfe verwendet.

Was bedeutet adhäsiv beschichtet?

Die Oberfläche ist positiv geladen oder silanisiert, damit Zellen und Gewebeschnitte bei Färbung und Immunhistochemie haften. Nötig in Zytologie und Histologie, für Nativpräparate nicht.

Welcher Abstrichtupfer für die Kultur, welcher für PCR?

Für die Kultur Tupfer mit Amies- oder Stuart-Transportmedium, für PCR beflockte Nylontupfer trocken oder in Virustransportmedium. Das Labor legt das System fest.

Wie schnell muss ein Abstrich ins Labor?

Nach Vorgabe des Labors, in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Raumtemperatur im Transportmedium, für empfindliche Erreger schneller oder gekühlt.

Wie werden Nährböden gelagert?

Im Kühlschrank bei 2 bis 8 °C in der Originalverpackung, vor Gebrauch auf Raumtemperatur bringen. Ausgetrocknete, verfärbte oder abgelaufene Platten werden verworfen.

Wie werden bewachsene Nährböden entsorgt?

Autoklavieren oder als Abfall mit Infektionsgefahr über den zugelassenen Entsorger, nach TRBA 100 und LAGA-Mitteilung 18, nie über den Hausmüll.

Quellen

  1. DIN ISO 8037-1:2003-05 Optik und optische Instrumente, Mikroskope, Objektträger, Teil 1 (DIN Media)
  2. BAuA: TRBA 100 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien
  3. Bundesärztekammer: Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK)
  4. LAGA-Mitteilung 18: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (PDF, 2021)
  5. Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR), EUR-Lex