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Laborgeräte

Laborgeräte für Praxislabor, Klinik und Bildung: Laborwaagen und Analysenwaagen, Mikroskope und Mikroskopkameras, Analysegeräte, Blutzuckermessgeräte, Zentrifugen, Zählkammern und Laboruhren. Wie Sie Waagen und Mikroskope richtig auswählen, was RiliBÄK und Betreiberverordnung verlangen und welches Zubehör dazugehört.

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Welche Laborgeräte ein Praxislabor braucht

Das Praxislabor kommt mit wenigen Geräten aus, die zuverlässig und dokumentierbar arbeiten müssen. Zentrifuge, Mikroskop, Analysegerät und Waage bilden den Kern, dazu kommen Laboruhren, Thermoblöcke und Zählkammern.

Laborverbrauchsmaterial wie Pipettenspitzen, Röhrchen und Küvetten sowie Tests und Teststreifen stehen in den Nachbarkategorien des Bereichs Laborbedarf.

Laborwaagen ansehen

Mikroskope für Praxis, Labor und Ausbildung

Für die medizinische Routine reicht ein Durchlichtmikroskop mit vier Objektiven (4-, 10-, 40- und 100-fach Öl), LED-Beleuchtung, Köhlerscher Beleuchtung oder zumindest Kondensor mit Aperturblende und einem Kreuztisch. Binokulare Tuben entlasten die Augen bei längerer Arbeit, trinokulare Tuben nehmen eine Kamera auf.

Digitalmikroskope und Mikroskopkameras machen Befunde dokumentierbar und lassen sich für Zweitmeinung, Lehre und Qualitätssicherung nutzen. Bei Kameras zählen Auflösung, Sensorgröße, Anschluss und Software; bei Ausbildungsmikroskopen Robustheit und einfache Bedienung. Zubehör wie Immersionsöl, Ersatzlampen, Staubschutz und Objektträgerboxen gehört zur Erstausstattung. Wer Proben für die Zytologie oder Mikrobiologie vorbereitet, arbeitet nach den Regeln der TRBA 100 mit Handschuhen, Kittel und definierten Arbeitsflächen.

Durchlichtmikroskope ansehen

Zentrifugen, Zählkammern, Thermoblöcke

Zentrifugen trennen Blut in Serum oder Plasma und bereiten Urin für das Sediment auf. Für die Praxis genügen Tischzentrifugen mit Ausschwing- oder Festwinkelrotor für 6 bis 12 Röhrchen; wichtig sind die Passung zu den verwendeten Röhrchen, Drehzahl und Zentrifugalbeschleunigung nach Vorgabe des Labors, Deckelverriegelung und Unwuchterkennung. Rotoren mit verschließbaren Bechern schützen vor Aerosolen, wie es die TRBA 100 für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen fordert.

Zählkammern nach Neubauer oder Thoma dienen der manuellen Zellzählung, Thermoblöcke und Wasserbäder der temperierten Inkubation, Laboruhren der Einhaltung von Einwirk- und Reaktionszeiten. Alle Geräte werden nach Herstellerangabe gereinigt und instand gehalten, elektrische Geräte kommen ins Bestandsverzeichnis.

Thermoblöcke ansehen

Häufige Fragen aus Praxis und Klinik

Welche Ablesbarkeit braucht eine Laborwaage in der Praxis?

Für Rezeptur und Probenvorbereitung reichen 0,01 g bis 0,1 g. Analysenwaagen mit 0,1 mg sind für Labore mit Einwaagen im Milligrammbereich gedacht und brauchen Windschutz und einen erschütterungsfreien Platz.

Muss eine Laborwaage geeicht sein?

Nein, solange sie nicht für geschäftliche oder amtliche Zwecke oder zum Wiegen von Patienten genutzt wird. Sie wird stattdessen regelmäßig mit Prüfgewichten kontrolliert und die Prüfung im Qualitätsmanagement dokumentiert.

Welches Mikroskop für Urinsediment und Ausstriche?

Ein binokulares Durchlichtmikroskop mit 4-, 10-, 40- und 100-fach-Objektiv, LED-Beleuchtung, Kondensor mit Aperturblende und Kreuztisch. Ein trinokularer Tubus erlaubt den Anschluss einer Kamera.

Gilt die RiliBÄK für Blutzuckermessgeräte in der Praxis?

Ja. Quantitative patientennahe Messungen unterliegen Teil B1 der Richtlinie mit interner Qualitätskontrolle und Ringversuchen; für Unit-use-Geräte gelten vereinfachte Vorgaben.

Welche Zentrifuge für die Blutentnahme in der Praxis?

Eine Tischzentrifuge für 6 bis 12 Röhrchen, passend zum Röhrchenformat, mit der vom Facharztlabor vorgegebenen Beschleunigung, Deckelverriegelung und verschließbaren Bechern zum Schutz vor Aerosolen.

Müssen Laborgeräte ins Bestandsverzeichnis?

Aktive Medizinprodukte wie Analysegeräte, Blutzuckermessgeräte und Zentrifugen für medizinische Zwecke ja. Reine Laborhilfsmittel wie Laborwaagen, Laboruhren oder Mikroskope ohne Medizinproduktestatus nicht, ihre Wartung wird trotzdem dokumentiert.

Quellen

  1. Bundesärztekammer: Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK)
  2. Mess- und Eichverordnung (MessEV) § 1 Anwendungsbereich
  3. Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen: Infoblatt Waagen in der Heilkunde (PDF)
  4. BAuA: TRBA 100 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien
  5. Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR), EUR-Lex
  6. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) § 14 Bestandsverzeichnis