Laborbedarf
Laborbedarf für das Praxislabor und die patientennahe Diagnostik: Laborgeräte, Verbrauchsmaterial, Tests, Teststreifen und Probenbedarf. Welche Ausstattung ein Praxislabor braucht, was die RiliBÄK verlangt und wie Sie Verbrauchsmaterial wirtschaftlich beschaffen.
Warengruppen in Laborbedarf
Was ein Praxislabor braucht
Das Labor einer Arztpraxis oder eines MVZ unterscheidet sich vom Forschungslabor: Es geht um wenige, standardisierte Untersuchungen mit hohem Durchsatz, um sichere Probengewinnung und um dokumentierte Qualität. Der Bedarf gliedert sich in fünf Gruppen.
- Laborgeräte: Zentrifugen für Serum und Plasma, Mikroskope, Analysegeräte für Blutzucker, HbA1c, CRP oder Urin, Wasserbäder, Pipetten und Waagen.
- Laborverbrauchsmaterial: Pipettenspitzen, Reaktionsgefäße, Probenröhrchen, Küvetten, Objektträger, Petrischalen und Handschuhe für den täglichen Verbrauch.
- Tests: Schnelltests und Point-of-Care-Tests für Infektionen, Herzmarker, Schwangerschaft, Drogen und Urin, die ohne Laboranbindung ein Ergebnis in Minuten liefern.
- Teststreifen und Indikatoren: Urinteststreifen, Blutzuckerteststreifen, pH- und Indikatorpapier sowie Chemoindikatoren für die Sterilisation.
- Laborausrüstung und Probenbedarf: Laborflaschen, Ständer, Kühlboxen, Abstrichbesteck und Versandmaterial für Proben, die ins Facharztlabor gehen.
Die passenden Unterkategorien sind Laborgeräte, Laborverbrauchsmaterial, Laborausrüstung, Tests, Teststreifen und Indikatoren sowie Probenbedarf und Mikroskopie.
RiliBÄK: Qualitätssicherung im Praxislabor
Wer in Deutschland laboratoriumsmedizinische Untersuchungen durchführt, unterliegt der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK). Das gilt für das Praxislabor genauso wie für die patientennahe Sofortdiagnostik am Empfang oder im Sprechzimmer. Teil A beschreibt das Qualitätsmanagement, Teil B1 die interne und externe Qualitätssicherung quantitativer Untersuchungen, Teil B2 die qualitativen Tests.
In der Praxis bedeutet das: Für quantitative Messungen wie Blutzucker, HbA1c, Gerinnung oder Blutbild sind regelmäßige interne Kontrollmessungen mit Kontrollmaterial vorgeschrieben, dazu die Teilnahme an Ringversuchen bei einer Referenzinstitution. Die Ergebnisse werden dokumentiert und aufbewahrt. Für Unit-use-Systeme mit Einmalreagenzien gelten erleichterte, aber nicht aufgehobene Kontrollpflichten. Die Geräte müssen für den vorgesehenen Zweck freigegeben sein, Gebrauchsanweisung und Kontrollmaterial des Herstellers gehören zum System.
Beim Kauf eines Analysegeräts zählt deshalb nicht nur der Preis je Test, sondern auch, ob der Hersteller Kontrollmaterial anbietet, wie die Ergebnisse dokumentiert werden und welche Ringversuche für das Verfahren verfügbar sind.
Sicherheit: Biostoffverordnung, TRBA 100 und TRBA 250
Im Praxislabor wird mit Blut, Urin, Stuhl und Abstrichen gearbeitet, also mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Biostoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung und zu Schutzmaßnahmen, die Technischen Regeln TRBA 100 (Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in Laboratorien) und TRBA 250 (Tätigkeiten im Gesundheitswesen) konkretisieren sie.
Konkret heißt das für die Ausstattung: Untersuchungshandschuhe und Schutzkittel für Tätigkeiten mit Probenmaterial, ein Handwaschplatz mit Spender für Seife und Händedesinfektionsmittel, stichsichere Abwurfbehälter für Kanülen und Lanzetten, Sicherheitskanülen bei der Blutentnahme, dicht schließende Probengefäße und Zentrifugen mit verschließbaren Bechern. Oberflächen und Geräte müssen desinfizierbar sein, Arbeitsplätze mit Probenverarbeitung werden vom Verwaltungsbereich getrennt. Essen, Trinken und Kosmetik sind im Laborbereich untersagt.
Laborgeräte auswählen: Zentrifugen, Mikroskope, Waagen, Analysegeräte
Zentrifugen trennen Serum und Plasma vor dem Versand oder der Messung. Für die Praxis genügen kompakte Tischzentrifugen mit Ausschwing- oder Festwinkelrotor für 6 bis 12 Röhrchen; entscheidend sind die Röhrchenformate, die Drehzahl und Deckelverriegelung.
Mikroskope werden für Urinsediment, Nativpräparate und Blutausstriche gebraucht. Ein Durchlichtmikroskop mit 4-, 10-, 40- und 100-fach-Objektiven und LED-Beleuchtung deckt den Praxisbedarf ab; Kameras erlauben Dokumentation und Zweitbefundung.
Waagen für die Patientenwägung unterliegen der Eichpflicht nach Mess- und Eichverordnung, Laborwaagen für Reagenzien nicht. Analysegeräte für Blutzucker, HbA1c, CRP, Gerinnung, Urin oder Blutbild sind In-vitro-Diagnostika nach der EU-Verordnung 2017/746 (IVDR) und müssen als solche gekennzeichnet sein.
Jedes aktive Medizinprodukt kommt in das Bestandsverzeichnis nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung; Wartung, sicherheitstechnische Kontrollen und Einweisung sind zu dokumentieren.
Verbrauchsmaterial: Qualität und Kompatibilität
Pipettenspitzen müssen zur Pipette passen, sonst leiden Dichtigkeit und Volumengenauigkeit. Universalspitzen decken die gängigen Pipetten ab, für Filterspitzen und Spitzen mit engen Toleranzen lohnt der Blick in die Kompatibilitätsliste des Herstellers. Reaktionsgefäße, Küvetten und Probenröhrchen sind auf das Analysegerät abgestimmt; Fremdmaterial kann Messfehler verursachen und ist bei geschlossenen Systemen ausgeschlossen.
Probenröhrchen für die Blutentnahme tragen einen farbcodierten Deckel für das jeweilige Additiv (Serum, EDTA, Citrat, Heparin, Fluorid). Die Reihenfolge der Entnahme und das korrekte Füllvolumen entscheiden über verwertbare Ergebnisse. Für den Versand an ein Facharztlabor gelten die Vorgaben des Labors zu Röhrchen, Kühlung und Transportverpackung.
Objektträger, Deckgläser, Petrischalen und Abstrichbesteck gehören in den Bestand jeder Praxis mit mikrobiologischer oder zytologischer Diagnostik, gynäkologische und HNO-Praxen verbrauchen sie täglich.
Bestellen und Bevorraten
Laborverbrauchsmaterial hat lange Haltbarkeit und wird in Großpackungen günstiger, Teststreifen, Kontrollmaterial und Schnelltests dagegen tragen ein Verfallsdatum und werden nach Verbrauch bevorratet. Bewährt hat sich eine Bestandsliste je Gerät mit Reagenz, Kontrolle, Verbrauchsmaterial und Mindestmenge. Reagenzien und Tests mit Kühlpflicht brauchen einen Kühlschrank mit Temperaturkontrolle und Dokumentation.
Bei der Neueinrichtung eines Praxislabors oder beim Gerätewechsel unterstützen wir mit einem Angebot über Gerät, Startpaket an Verbrauchsmaterial und Kontrollmaterial, auf Rechnung für Praxen, MVZ, Labore und Bildungseinrichtungen.
Häufige Fragen aus Praxis und Klinik
Welche Untersuchungen darf eine Arztpraxis im eigenen Labor durchführen?
Grundsätzlich alle, für die Ausstattung, Qualifikation und Qualitätssicherung nach RiliBÄK vorhanden sind. Üblich sind Blutzucker, HbA1c, CRP, Urinstatus, Gerinnung, Blutbild und Schnelltests. Für abrechnungsrelevante Vorgaben ist die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zuständig.
Gilt die RiliBÄK auch für Schnelltests am Empfang?
Ja. Die patientennahe Sofortdiagnostik ist Teil der laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen. Quantitative Messungen brauchen interne Kontrollen und Ringversuche, für Unit-use-Systeme gelten vereinfachte Vorgaben nach Teil B1 der Richtlinie.
Welche Zentrifuge braucht eine Hausarztpraxis?
Eine Tischzentrifuge für 6 bis 12 Röhrchen mit Ausschwingrotor, passend zu den verwendeten Röhrchenformaten, mit Deckelverriegelung und einer Drehzahl, die den Vorgaben des Facharztlabors für Serum und Plasma entspricht.
Müssen Laborwaagen geeicht sein?
Waagen zum Wiegen von Patienten für Diagnose und Therapie sind nach Mess- und Eichverordnung eichpflichtig. Laborwaagen für Reagenzien oder Proben im Praxislabor sind es nicht, solange kein geschäftlicher oder amtlicher Messzweck vorliegt.
Passen Pipettenspitzen jedes Herstellers auf jede Pipette?
Universalspitzen passen auf die meisten gängigen Kolbenhubpipetten, garantiert ist die Genauigkeit aber nur mit vom Hersteller freigegebenen Spitzen. Bei Filterspitzen und Spezialpipetten immer die Kompatibilitätsangabe beachten.
Wie werden Kanülen und Lanzetten im Praxislabor entsorgt?
In stich- und bruchfesten, verschließbaren Abwurfbehältern direkt am Arbeitsplatz, wie es die TRBA 250 verlangt. Die Behälter werden nie überfüllt, nicht umgefüllt und als Abfall über den zugelassenen Entsorger abgegeben.
Quellen
- Bundesärztekammer: Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK)
- BAuA: TRBA 100 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien
- BAuA: TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
- Biostoffverordnung (BioStoffV), gesetze-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR), EUR-Lex
- Mess- und Eichverordnung (MessEV) § 1 Anwendungsbereich, gesetze-im-internet.de
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) § 14 Bestandsverzeichnis











