Hygiene
Hygienebedarf für Praxis, Klinik und Pflege: Einmalhandschuhe, Schutz- und OP-Bekleidung, Masken, Papierprodukte, Spender, Reinigung und Desinfektion. Was der Hygieneplan verlangt, welche Normen für Handschuhe und Masken gelten und wie Sie den Verbrauch planen.
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Hygienebedarf nach Aufgabe: Schutz, Reinigung, Entsorgung
Der Hygienebedarf einer Einrichtung folgt dem Hygieneplan. Er legt fest, wann Hände desinfiziert werden, welche Schutzausrüstung bei welcher Tätigkeit getragen wird und wie Flächen und Instrumente aufbereitet werden. Daraus ergibt sich der Materialbedarf in vier Gruppen.
- Persönliche Schutzausrüstung: Handschuhe, Schutzkleidung wie Schutzkittel, Schürzen, Masken, Hauben und Überschuhe sowie OP-Bekleidung für den sterilen Bereich.
- Händehygiene und Spender: Desinfektionsmittelspender, Seifenspender, Dosierpumpen, Papierhandtücher und Papierhandtuchspender am Handwaschplatz.
- Reinigung und Pflege: Flächen- und Instrumentendesinfektion, Reinigungsmittel, Ultraschallreiniger und Instrumentenwannen.
- Papierprodukte und Unterlagen: Ärztekrepp, Liegenpapier, Schutzservietten, Krankenunterlagen und Inkontinenzmaterial für Pflege und Station.
Für Praxen, die Zytostatika handhaben, gibt es unter Zytostatika geprüfte Schutzhandschuhe und Zubehör.
Hygieneplan und Rechtsrahmen
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet in § 23 auch Arzt- und Zahnarztpraxen, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung nosokomialer Infektionen zu treffen. Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken müssen ihre Verfahrensweisen in Hygieneplänen festlegen; für Arztpraxen können die Länder das per Verordnung vorschreiben und die meisten Landeshygieneverordnungen tun das. Maßstab für den Stand der Wissenschaft sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut.
Für den Arbeitsschutz gilt die Biostoffverordnung mit der Technischen Regel TRBA 250: Sie legt fest, welche Schutzausrüstung der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Blut, Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen stellen muss. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt Praxen einen Leitfaden und eine Mustervorlage für den Hygieneplan bereit, über die Hygieneberatung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.
Händehygiene: Desinfektion, Spender, Einmalhandtücher
Die hygienische Händedesinfektion ist die wirksamste Einzelmaßnahme gegen die Übertragung von Erregern. Die KRINKO-Empfehlung zur Händehygiene beschreibt die Indikationen: vor Patientenkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material, nach Patientenkontakt und nach Kontakt mit der Patientenumgebung. Das Desinfektionsmittel wird auf die trockenen Hände gegeben und über die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit verrieben, bei den meisten Präparaten 30 Sekunden.
Dafür braucht jeder Behandlungsplatz einen Spender in Reichweite, bedienbar ohne Handkontakt, also mit Armhebel, Ellenbogenbedienung oder Sensor. Am Handwaschplatz kommen Seifenspender und Einmalhandtücher aus dem Spender dazu; Stoffhandtücher und Lufttrockner sind in Behandlungsbereichen nicht vorgesehen. Verwendet werden Präparate aus der Desinfektionsmittel-Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH), bei behördlich angeordneten Maßnahmen die Liste des Robert Koch-Instituts.
Hautschutz gehört dazu: Hautschutz- und Pflegecremes vor und nach der Arbeit erhalten die Hautbarriere, die durch häufiges Waschen stärker leidet als durch Desinfektion.
Handschuhe, Masken und Schutzkleidung: die Normen
Medizinische Einmalhandschuhe sind Medizinprodukte nach DIN EN 455. Die Norm prüft in vier Teilen Dichtigkeit, physikalische Eigenschaften, biologische Sicherheit und Haltbarkeit. Für Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln und Chemikalien kommen Handschuhe hinzu, die als persönliche Schutzausrüstung gegen Chemikalien geprüft sind. Nitril hat Latex weitgehend abgelöst, weil es allergenfrei ist und gegen viele Chemikalien beständig; Latex bleibt für feines Tastempfinden in der Chirurgie gefragt, Vinyl eignet sich nur für kurze Tätigkeiten ohne Infektionsrisiko.
Medizinische Gesichtsmasken nach DIN EN 14683 gibt es in den Typen I, II und IIR; Typ IIR mit Spritzschutz ist die Wahl für Behandlungen mit Spritzgefahr. Partikelfiltrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 nach EN 149 schützen den Träger vor Aerosolen und sind bei aerosolbildenden Tätigkeiten und bestimmten Infektionen vorgeschrieben.
Schutzkittel und Schürzen werden nach Tätigkeit gewählt: flüssigkeitsabweisende Einmalkittel bei Kontaminationsgefahr, Schutzkleidung gegen Infektionserreger nach DIN EN 14126 bei hohem Risiko. OP-Mäntel und Abdecktücher nach DIN EN 13795 sind für den sterilen Bereich reserviert. Die DGUV Information 207-206 erläutert die Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln.
Flächen und Instrumente: Reinigung und Desinfektion
Die KRINKO-Empfehlung zur Reinigung und Desinfektion von Flächen teilt die Einrichtung in Risikobereiche ein und legt fest, wo eine reinigende Wischdesinfektion Pflicht ist: patientennahe Flächen, Arbeitsflächen für aseptische Tätigkeiten und alle sichtbar kontaminierten Flächen. Dafür braucht es VAH-gelistete Flächendesinfektionsmittel als Konzentrat oder gebrauchsfertige Tücher, Dosierhilfen und Wischbezüge oder Einmaltücher.
Instrumente werden nach der gemeinsamen Empfehlung von KRINKO und BfArM aufbereitet: Instrumentenwannen mit Sieb und Deckel für die Desinfektion, Ultraschallreiniger für die Vorreinigung, danach Sterilisation. Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden getrennt von Verbandstoffen und Lebensmitteln gelagert, Konzentrate mit Dosierpumpen angesetzt und Standzeiten dokumentiert.
Verbrauch planen und Kosten steuern
Hygienebedarf ist der größte laufende Materialposten vieler Praxen. Der Handschuhverbrauch liegt je nach Fachrichtung bei mehreren Paaren pro Patientenkontakt, Papierhandtücher und Liegenpapier laufen kontinuierlich. Kartonpreise und Rahmenmengen senken die Stückkosten spürbar, sterile und kühlpflichtige Artikel werden nach Verbrauch bestellt.
Standardisieren Sie Größen und Sorten: eine Nitrilhandschuh-Serie in S bis XL, ein Papierhandtuchformat, ein Flächendesinfektionsmittel als Konzentrat und eines als Tuch. Das reduziert Lagerplätze und Fehlgriffe. Für Verbünde, Pflegeeinrichtungen und Ausschreibungen erstellen wir Angebote mit festen Konditionen über den Angebotsservice.
Häufige Fragen aus Praxis und Klinik
Braucht eine Arztpraxis einen Hygieneplan?
Das Infektionsschutzgesetz schreibt Hygienepläne bundesweit für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyse und Tageskliniken vor und ermächtigt die Länder, das auch für Arztpraxen zu verlangen. Die meisten Landesverordnungen tun das und der Hygieneplan ist ohnehin Grundlage jeder Praxishygiene.
Nitril, Latex oder Vinyl: welcher Einmalhandschuh?
Nitril ist der Standard für Untersuchung und Pflege: allergenfrei, reißfest, chemikalienbeständig. Latex bietet das beste Tastempfinden, birgt aber Allergierisiken. Vinyl ist nur für kurze Tätigkeiten ohne Kontakt zu Blut oder Körperflüssigkeiten geeignet.
Was unterscheidet Maske Typ II von Typ IIR und FFP2?
Typ II und IIR sind medizinische Gesichtsmasken nach DIN EN 14683, die vor allem das Gegenüber schützen; IIR ist zusätzlich spritzwasserdicht. FFP2 nach EN 149 ist eine partikelfiltrierende Halbmaske, die den Träger selbst vor Aerosolen schützt.
Welche Desinfektionsmittel dürfen in der Praxis verwendet werden?
Für die routinemäßige Hände-, Flächen- und Instrumentendesinfektion Präparate aus der Desinfektionsmittel-Liste des VAH. Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen sind die Mittel und Verfahren der RKI-Liste vorgeschrieben.
Wie lange muss die Händedesinfektion einwirken?
So lange, wie der Hersteller es für die hygienische Händedesinfektion angibt, bei den meisten alkoholischen Präparaten 30 Sekunden. Die Hände bleiben während der gesamten Zeit feucht und werden vollständig benetzt.
Dürfen Stoffhandtücher am Handwaschplatz genutzt werden?
In Behandlungs- und Funktionsbereichen nicht. Die KRINKO-Empfehlung sieht Einmalhandtücher aus dem Spender vor, damit keine Erreger über gemeinsam genutzte Handtücher übertragen werden.
Quellen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 23 Nosokomiale Infektionen, Hygienepläne
- KRINKO: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens (RKI, Bundesgesundheitsblatt 9/2016)
- KRINKO: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen (RKI, 2022)
- KRINKO und BfArM: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (2012)
- BAuA: TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege
- VAH: Desinfektionsmittel-Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene
- DGUV Information 207-206 Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst
- DIN EN 455-1:2024-11 Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch (DIN Media)
- DIN EN 14683:2025-03 Medizinische Gesichtsmasken (DIN Media)
- KBV: Hygiene in der Arztpraxis, Leitfaden und Mustervorlagen























