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Waagen

Medizinische Waagen für Praxis, Klinik und Pflege: geeichte Personenwaagen, Säulenwaagen mit Längenmessung, Flachwaagen, Babywaagen und Rollstuhlwaagen. Warum Waagen in der Heilkunde eichpflichtig sind, welche Genauigkeitsklasse gilt und welche Waage zu welchem Einsatz passt.

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Eichpflicht in der Heilkunde

Wer Patienten zur Überwachung, Untersuchung oder Behandlung wiegt, muss nach Mess- und Eichverordnung eine geeichte Waage verwenden. Die Verordnung nennt in § 1 ausdrücklich Waagen zur Bestimmung der Masse bei der Ausübung der Heilkunde. Geeichte Waagen werden vom Hersteller mit Konformitätsbewertung und Kennzeichnung in Verkehr gebracht und müssen vom Betreiber innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme bei der zuständigen Eichbehörde angezeigt werden. Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen erläutert in ihrem Infoblatt die Eichpflicht und die Eichfristen für Waagen in der Heilkunde.

Die Nacheichfrist beträgt für die meisten medizinischen Waagen vier Jahre; Waagen zur Bestimmung des Geburtsgewichts sind davon ausgenommen und Waagen in Praxen und Pflegeeinrichtungen haben je nach Kategorie eine unbefristete Eichgültigkeit, solange sie nicht verändert werden. Eine ungeeichte Waage darf in der Heilkunde nicht eingesetzt werden, auch nicht als Zweitgerät.

Personenwaagen ansehen

Welche Waage für welchen Einsatz

  • Personenwaagen und Flachwaagen: elektronische Standwaagen mit großer Trittfläche und Tragkraft bis 200 oder 300 kg für Praxis und Station, mit Displayfuß oder abgesetzter Anzeige.
  • Säulenwaagen: mit Längenmessstab für Gewicht und Größe in einem Schritt, BMI-Berechnung und Schnittstelle zur Praxissoftware.
  • Babywaagen: Muldenwaagen mit feiner Teilung und Dämpfung für unruhige Säuglinge, für Kinderarztpraxis, Hebammen und Neonatologie.
  • Rollstuhlwaagen: Plattform- oder Rampenwaagen für Rollstühle und Stuhlwaagen für Menschen, die nicht stehen können, in Pflege, Dialyse und Reha.

Mechanische Personenwaagen mit Laufgewicht kommen ohne Strom aus und bleiben in manchen Einrichtungen im Einsatz; sie sind ebenso eichpflichtig.

Flachwaagen ansehen

Bestellung und Beratung

Wir liefern medizinische Waagen von KERN & SOHN, seca und weiteren Herstellern ab Lager, geeicht und mit Konformitätserklärung, auf Rechnung für Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Zur Anzeige bei der Eichbehörde und zur Auswahl von Teilung und Tragkraft beraten wir vor dem Kauf; Typenschild-Angaben und Datenblätter stehen am Artikel.

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Häufige Fragen aus Praxis und Klinik

Muss jede Waage in der Praxis geeicht sein?

Jede Waage, mit der Patienten zu Diagnose-, Überwachungs- oder Behandlungszwecken gewogen werden, ja. Laborwaagen für Reagenzien oder Waagen für nicht medizinische Zwecke sind ausgenommen.

Was bedeutet Genauigkeitsklasse III?

Eine Handelsklasse für Waagen mit mittlerer Genauigkeit, die für medizinische Waagen die Mindestanforderung ist. Die Teilung liegt bei 50 bis 100 g, Babywaagen und Dosierwaagen haben feinere Teilungen.

Muss ich eine neue Waage anmelden?

Ja, innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme bei der zuständigen Eichbehörde des Bundeslandes, mit Angaben zu Hersteller, Typ und Standort.

Wie oft muss eine medizinische Waage nachgeeicht werden?

Nach der Mess- und Eichverordnung beträgt die Eichfrist für die meisten Waagen in der Heilkunde vier Jahre; für bestimmte Waagen in Praxen und Pflegeeinrichtungen ist die Eichgültigkeit unbefristet, solange die Waage nicht verändert wird. Das Infoblatt der Eichbehörden nennt die Details.

Welche Waage für Rollstuhlfahrer?

Eine Rollstuhlwaage mit Rampe und Tara-Funktion, die das Rollstuhlgewicht abzieht, oder eine Stuhlwaage für Menschen, die aus dem Rollstuhl umgesetzt werden können. Beide geeicht und mit hoher Tragkraft.

Kann eine geeichte Waage repariert werden?

Ja, solange keine eichrelevanten Teile wie Wägezelle oder Auswerteelektronik betroffen sind. Nach solchen Eingriffen ist eine erneute Eichung nötig.

Quellen

  1. Mess- und Eichverordnung (MessEV) § 1 Anwendungsbereich, gesetze-im-internet.de
  2. Mess- und Eichgesetz (MessEG), gesetze-im-internet.de
  3. Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen: Infoblatt Waagen in der Heilkunde, Eichpflicht und Eichfrist (PDF)
  4. Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR), EUR-Lex
  5. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) § 14 Bestandsverzeichnis